Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) (DFB-Veranstaltungen)

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen des DFB für den Verkauf von Eintrittskarten zu Länderspielen der deutschen Nationalmannschaften im Inland (Heimspielen) und Ausland (Auswärtsspielen), DFB-Pokalfinale und anderen Veranstaltungen des DFB 

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 DFB-Veranstaltungen

Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten ohne Zusatzleistungen und Eintrittskarten mit Zusatzleistungen (sog. Hospitality-Pakete) im Sinne von Ziffer 1.3 (alle Eintrittskarten gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der DFB GmbH & Co. KG („DFB“) oder der vom DFB autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Länderspielen der deutschen Fußballnationalmannschaften im Inland („Heimspiele“), soweit gemäß Ziffer 1.2 anwendbar auch im Ausland („Auswärtsspiele“), dem DFB-Pokalfinale und anderen Veranstaltungen, die vom DFB zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt zum und Aufenthalt im jeweiligen Stadion in welchem die jeweilige Veranstaltung stattfindet („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Für die vom DFB autorisierten Verkaufsstellen, soweit für den Verkauf von Tickets für einzelne Veranstaltungen vorgesehen, können abweichende Bestimmungen gelten.


1.2 Auswärtsspiele

Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen der deutschen Nationalmannschaft berechtigen, begründet wird, wenn die Tickets vom DFB oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit  Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung
erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimverbandes. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimverbandes in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DFB diese ATGB Vorrang.


1.3 Hospitality-Pakete

Hospitality-Pakete bestehen aus Tickets mit Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung sowie einem Hospitality-Anteil (Leistungen, zu denen je nach Art des Hospitality-Pakets folgendes gehören kann (i) Catering-Leistungen, (ii) Unterhaltungsprogramme, (iii) Nutzung der VIP- und Hospitality-Einrichtungen (z.B. Garderoben, Empfangsschalter, Aufenthalts-, Empfangs- und Speiseräume), (iv) Park- und Shuttle-Services, (v) Programmhefte, Souvenirs, und (vi) andere damit verbundene Leistungen und/oder Produkte) („Hospitality-Pakete“)“. Eine etwaige mietweise Überlassung von VIPLogen für Veranstaltungen ist ausdrücklich nicht Leistungsbestandteil von Hospitality-Paketen im Sinne dieser ATGB.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege

Tickets für die Veranstaltungen sind grundsätzlich nur unter, tickets.dfb.de, fernmündlich über die DFB Tickethotline oder bei vom DFB autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Tickets, die auf vom DFB nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4 und 9.4 zur Folge haben. Ob eine Verkaufsstelle
vom DFB autorisiert ist, kann beim DFB unter der in Ziffer 14 angegebenen Kontaktadresse abgefragt werden. Für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können ergänzend zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten. Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Ticketbestellung volljährig sein.

2.2 Ticketantrag 

Für einzelne Veranstaltungen sind Ticketanträge zu stellen, ohne dass direkt ein Kauf stattfindet. Ticketanträge für die jeweilige Veranstaltung können nach Ankündigung über die Homepage des DFB (tickets.dfb.de) online in dem dort genannten Zeitraum gestellt werden. Der Eingang des Antrags wird dem Kunden in Textform (in der Regel per E-Mail) bestätigt. Nach Beendigung der angegebenen Frist erfolgt die Zuteilung der Tickets aus allen vorliegenden, geprüften und gültigen Anträgen. Sofern die Nachfrage größer ist als das verfügbare Ticket-Kontingent, erfolgt die Zuteilung regelmäßig in einem zufälligen, EDVgesteuerten Losverfahren. Der Kunde wird über das Ergebnis der Zuteilung in Textform (in der
Regel per E-Mail) informiert. Abweichend davon, erfolgt bei der Bestellung von Hospitality-Paketen eine Bestellbestätigung unmittelbar nach Eingang der Bestellung, sofern die Leistung verfügbar ist. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Bestellbestätigung zu Stande.

2.3 Online-Bestellung

Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz des DFB (tickets.dfb.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem DFB ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der DFB bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online und erklärt nach Prüfung der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte) die Annahme des Angebots. Spätestens mit Versand (inkl. elektronischem Ticket bei mobilem Ticketing oder print@home-ticket) bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5) kommt der Vertrag zwischen dem
DFB und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Offline-Bestellung

Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen oder die Tickethotline, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.5 Beschränkungen

Der DFB behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.6 Besuchsrecht

Durch den Vertragsschluss mit dem DFB oder einer autorisierten Verkaufsstelle über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets, erwirbt der Kunde das Recht, zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9 („Besuchsrecht“). Der DFB gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar beim DFB oder einer autorisierten Verkaufsstelle gekauft hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Identifikationsmerkmale identifizierbar ist und/oder einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets in zulässiger Weise erworben hat, ein Besuchsrecht. Der DFB erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts
des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt bzw. im Falle von Auswärtsspielen vermittelt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der DFB wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Ticketinhaber ist in diesem Fall aber nicht berechtigt, Zutritt zu verlangen. Insbesondere will der DFB, als Aussteller der Tickets, Zutritt zu Spielen im Stadion nicht jedem Ticketinhaber
gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser ATGB. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des DFB und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

2.7 Ticketauswahl

Falls der Kunde zugestimmt hat, ist der DFB im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie einer Veranstaltung berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung

Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren für eine „Kinderkarte“ sowie für eine „Ermäßigtenkarte“ Jugendliche von fünfzehn (15) bis einschließlich siebzehn (17) Jahren, Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab fünfzig Prozent (50 %) und Rentner. Die Ermäßigungsberechtigung gilt nicht für das DFB-Pokalfinale und Auswärtsspiele. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung maßgeblich ist der Tag, an dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet.

3.2 Ermäßigungsnachweis

Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle – soweit existent: amtliche – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zu jeder Veranstaltung im jeweiligen Stadion mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen sowie auf Anforderung des DFB bereits beim Erwerb der Tickets vorzulegen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zum jeweiligen Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis von dem jeweiligen Verantwortungsort sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Aufwertung

Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8 dieser ATGB mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion an der entsprechenden Clearing-Stelle als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom DFB eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des DFB erhoben werden.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Bestellungen von Tickets werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Sofort-Überweisung, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der DFB dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten
und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen.

4.2 Stornierung

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, eine Überweisung umfasst nicht den vollständigen Bestellbetrag, Rückbuchung), ist der DFB berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten
sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem DFB ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Rechnungstellung

Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl des DFB in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.

4.4 SEPA-Lastschriftmandat

Erteilt der Kunde dem DFB ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die
Rückbuchung nicht durch den DFB verursacht wurde.

4.5 Abweichende Bestimmungen

Für die vom DFB autorisierten Verkaufsstellen, soweit für den Verkauf von Tickets für einzelne Veranstaltungen vorgesehen, können abweichende
Bestimmungen gelten.

5. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den DFB. Versendete Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestätigung der Ticketzuteilung (vgl. Ziffer 2.3 und 2.4) zugestellt. Abweichend davon, erfolgt der Versand von Hospitality-Paketen innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Zahlungseingang. Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen bei Versand dem DFB unverzüglich unter der in Ziffer 14 angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Tickets durch den DFB erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.

5.2 Hinterlegung

Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an den hierfür durch den DFB am jeweiligen Stadion eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der DFB kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des DFB oder des vom DFB beauftragten Dritten vor.

6. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation

Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestätigungs-Email bzw. Annahmeerklärung des DFB (vgl. Ziffer 2.3) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung getätigt werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die
Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des DFB zurückzuführen ist. Der DFB
stellt dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

6.2 Beschädigung und Defekt 

Im Fall einer Beschädigung oder eines Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt der DFB das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets können nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets,
ersetzt werden. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste des DFB erhoben werden, es sei denn, der DFB oder vom DFB beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.3 Abhandenkommen

Der DFB ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der DFB ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine
Neuausstellung des Tickets. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann erfolgen, sofern der Kunde eine entsprechende eidesstattliche Versicherung zum Abhandenkommen des oder der Tickets abgibt. Für die Neuausstellung kann der DFB eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des DFB erheben, es sei denn, der DFB oder vom DFB beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlicher Anzeige eines Abhandenkommens erstattet der DFB Strafanzeige.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht

Auch wenn der DFB Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets bzw. Ticketantrag ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den DFB bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

7.2 Umtausch, Rücknahme und Ersatz

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht
nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig. Für beschädigte und/oder nicht mehr funktionsfähige Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 6 entsprechend.

7.3 Sonderrückgaberecht bei DFB-Pokalfinale

Für die Veranstaltung des DFB-Pokalfinales wird dem Kunden – abweichend Ziffern 7.1 und 7.2 und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Ticketbestellungen zu einem Zeitpunkt möglich sind, an dem die Finalisten noch nicht feststehen – ein Sonderrückgaberecht bis 5 Werktage nach Ende des 2. Halbfinalspiels gewährt. Die Rückgabe ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 14 angegebene Kontaktadresse zu erklären. Dieses Sonderrückgaberecht gilt nicht für Hospitality-Pakete. Hiermit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Wunschverein des Kunden vor dem DFB-Pokalfinale aus dem Wettbewerb ausscheidet und der Kunde kein Interesse mehr an den Tickets hat. Bei der Erstattung des Ticketpreises werden keine Bearbeitungs- und etwaige Versandgebühren zurückgezahlt. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme der Tickets, vorbehaltlich der Regelungen der Ziffern 6.1 bis 6.3.

7.4 Verlegung

Bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Kann oder möchte der Kunde bei Verlegung das Spiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den DFB, im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Versandgebühren) werden nicht erstattet. Betroffene elektronische Tickets werden anschließend gesperrt; print@home-tickets sind vom Ticketinhaber zu vernichten. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.

7.5 Spielabbruch

Wird ein laufendes Spiel abgebrochen, etwa nach den Vorgaben des DFB, der zuständigen Verbandes (FIFA, UEFA) oder einer zuständigen (Sicherheits-)Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn der DFB hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des DFB sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

7.6 Wiederholungsspiel

Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 7.5 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn der DFB weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Kann oder möchte der Kunde bei Gültigkeit des Tickets das Wiederholungsspiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den DFB, im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Betroffene elektronische Tickets werden anschließend gesperrt und print@home-tickets sind vom Ticketinhaber zu vernichten.

7.7 Spielabsage und Zuschauerausschluss

Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe des DFB selbst, eines zuständigen Verbandes (FIFA, UEFA) oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl der DFB als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Rücktritt durch den Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten bei Rücktritt gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den DFB, im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Betroffene elektronische Tickets werden anschließend gesperrt und sind vom Ticketinhaber zu vernichten.

7.8 Umplatzierung

Der Ticketinhaber erkennt an, dass der DFB aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund sich ändernder, vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen und Vorgaben zur Einhaltung von Abständen, berechtigt ist, dem Ticketinhaber von seinen bestellten Plätzen abweichende, aber vergleichbare Plätze zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens des Ticketinhabers kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Entschädigung.

7.9 Informationspflicht

Der Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung, für den das Ticket ein Zutrittsrecht vermittelt, rechtzeitig selbst über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter tickets.dfb.de abrufbar.

8. Nutzung und Weitergabe

8.1 Schützenswertes Interesse des DFB

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Aufrechterhaltung der vom DFB auch unter Berücksichtigung
von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des DFB und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe

Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem DFB vorbehalten.
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay- Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom DFB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben;
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den DFB kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten
Hospitality- oder Reisepakets;
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste; 
g) Tickets an Anhänger von Gastmannschaften weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

8.3 Zulässige Weitergabe

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem DFB einverstanden ist und der DFB auf Verlangen unter Benennung des Namens und der Anschrift des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

8.4 Harte Personalisierung

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutzmaßnahmen, etwa im Rahmen der Pandemiebekämpfung oder im Rahmen eines Teilausschlusses von Zuschauern bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, ist der DFB dazu berechtigt, beim Erwerb der Tickets, u.a. zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die Kontaktdaten eines jeden Kunden und/oder eines jeden Ticketinhabers (sog. harte Personalisierung) zu erfassen.

Es ist abweichend von Ziffer 8.3 in diesem Fall untersagt, Tickets zu veräußern oder weiterzugeben, ohne dass der DFB im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen unter Nennung der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die entsprechende Weitergabe in Textform in Kenntnis gesetzt wird; ab dem dritten (3.) Tag vor dem Termin der jeweiligen Veranstaltung ist eine Weitergabe von Tickets vollständig ausgeschlossen.

Die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt in diesem Fall u.a. zur Wahrung der berechtigten Interessen des DFB gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) an der ggf. notwendigen Nachverfolgung der Stadionbesucher aufgrund des verbandsseitigen Schutz- und Hygienekonzepts des DFB bzw. nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder e) DSGVO in Verbindung mit der der jeweils gültigen CoronaSchVO auf Grundlage des IfSG, wenn für die Kontakterfassung der Stadionbesucher eine rechtliche Verpflichtung für den DFB besteht. Der Kunde hat den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt der ATGB sowie dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname) an den DFB nach dieser Ziffer 5.1 ausdrücklich hinzuweisen, wobei der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung der ATGB und dieser COVID-19-Bedingungen zwischen ihm und dem DFB einverstanden erklärt.

Der DFB wird bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die Integrität und Vertraulichkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 f) DSGVO wahren. Weitere Informationen über den Datenschutz sind von jedem Ticketinhaber unter https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ jederzeit abruf- und dauerhaft speicherbar.

8.5 Sanktionen bei unzulässiger Weitergabe

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets,
ist der DFB berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige
durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser ATGB zu verlangen;
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft beim DFB bzw. im offiziellen Fanclub der Nationalmannschaft des DFB verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim DFB zu kündigen, und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO).

8.6 Werbeverbot

Insbesondere beim Erwerb von Hospitality-Paketen ist es unzulässig, mit einem Hinweis auf die Veranstaltung und/oder den DFB zu werben. Der Kunde wird nicht den Eindruck erwecken, offizieller Sponsor des DFB und/oder der Veranstaltung zu sein oder sich oder seinen Namen in sonst einer Weise mit der Veranstaltung und/oder dem DFB in Verbindung bringen, es sei denn er ist hierzu ausdrücklich durch den DFB berechtigt.
Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, offizielle Embleme, Marken und/oder Logos des DFB und/oder Partner des DFB und/oder der Veranstaltung zu verwenden, es sei denn er ist hierzu ausdrücklich durch den DFB berechtigt. Vorbehaltlich anderweitiger vorheriger Absprache mit dem DFB, ist es dem Kunden grundsätzlich untersagt, Promotion- oder Werbeartikel jeglicher Art, insbesondere Banner, Abzeichen, Symbole und Flugblätter, in die Stadien einzubringen oder zu verwenden oder sonstige Erkennungszeichen des Kunden im Rahmen der Veranstaltungen zu verwenden.

9. Zutritt zum Stadion

9.1 Stadionordnung

Der Zutritt zum jeweiligen Stadion unterliegt der im Internet und/oder am jeweiligen Stadion einsehbaren Stadionordnung des jeweiligen Stadions. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die jeweilige Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Videoüberwachung

Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und der Strafverfolgung kann das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) videoüberwacht werden. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder demEintritt von von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich nach Ziffer 10.1 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom DFB oder vom DFB autorisierte Dritte oder dem jeweils beteiligten Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

9.3 Hausrecht

Die Wahrnehmung des übertragenen Hausrechts steht dem DFB oder vom DFB beauftragten Dritten sowie im Falle von Auswärtsspielen dem Heimverband für die Veranstaltungsdauer zu. Den Anordnungen von DFB, Polizei, Sicherheitspersonal bzw. des jeweiligen Ordnungsdienstes und der Stadionverwaltung sowie im Falle von Auswärtsspielen des Heimverbandes im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine
Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

9.4 Zutrittsrecht

Grundsätzlich ist jeder berechtigte Kunde mit einem Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.6 zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Ticket und amtlicher Lichtbildausweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs des Stadions, am Eingang des Stadions und/oder im Innenraum des Stadions einer vom
Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des Stadions bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder 
c) im Fall von personalisierten Tickets die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- und/oder QR-Code, Seriennummer etc.,) manipuliert, unkenntlich gemacht und/oder beschädigt sind oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom DFB zu vertreten ist, und/oder
d) im Fall von personalisierten Tickets der Ticketinhaber nicht mit demjenigen berechtigten Kunden personenidentisch ist, der entsprechend als Kunde gespeichert und über die Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist, der das Ticket vom DFB oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.5 Besondere Zutrittsbedingungen

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutzmaßnahmen, etwa im Rahmen der Pandemiebekämpfung oder im Rahmen eines Teilausschlusses von Zuschauern bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein und/oder Nachweise für den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verlangt werden (z.B. Impfnachweis, Testnachweis und/oder Genesenennachweis; Maskenpflicht), ist der DFB im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt und verpflichtet, sich diese Nachweise vom Kunden bzw. Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung (spätestens unmittelbar vor Zutritt zum oder Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände) vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der DFB den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Veranstaltungsgelände verweisen. Ist der Erwerb von Tickets bereits erfolgt, können der Kunde und der DFB in diesem Fall vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden erstattet.

Der Kunde erkennt überdies an, dass der DFB aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung und zwecks Vermeidung von größeren Menschenansammlungen, berechtigt ist, für bestimmte Ticketinhaber bestimmte Zutrittszeitfenster einzurichten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.

Weiterhin erkennt der Kunde an, dass aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung, insbesondere aufgrund behördlicher und/oder Weisungen bzw. Anordnungen des zuständigen Verbandes (z.B. Schutz- und Hygienekonzepte), im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets, dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Stadion zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind vom Kunden ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Beispielsweise kann es erforderlich werden, dass der Kunde, z.B. zwecks Verfolgung von Infektionsketten im Rahmen vorgegebener Schutzmaßnahmen der Pandemiebekämpfung, aufgefordert wird, weitere Daten zu seiner Person und/oder seinen BegleiterInnen (vgl. zur zulässigen Weitergabe Ziffer 8.3) an den DFB im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln. Ebenso kann es erforderlich werden, dass Kunden, z.B. zwecks Einhaltung von Abstandsregeln im Rahmen vorgegebener Schutzmaßnahmen der Pandemiebekämpfung, aufgefordert werden, einen anderen Platz auf dem Veranstaltungsgelände einzunehmen oder gewissen Informations- oder Meldepflichten unterliegen. Den Weisungen und Regelungen ist entsprechend Folge zu leisten. Sofern der Kunde mit diesen Weisungen und Regelungen nicht einverstanden ist, kann er – sofern der Erwerb von Tickets bereits erfolgt ist – vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden erstattet.

9.6 Platzzuweisung

Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.7 Stadionbereiche

Der DFB bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverband können bzw. müssen im Stadion einzelne Blöcke des Stadions zu einem Heimbereich („Heimbereich“) und einem Gästebereich erklären und entsprechend ausweisen. In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder
Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der DFB bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverband aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder
Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. Der DFB, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverband, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus der Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.8 Ungebührliches Verhalten im Stadion

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Stadionbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, bei vom DFB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten, An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen in oder außerhalb des Stadions gültigen – Verhaltensregeln sind der DFB, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverband, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Bereich des Stadions zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen. Insbesondere gilt Folgendes:
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige.
d) Es ist untersagt, aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische gleich welcher Art, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit in und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen, mit sich zu führen.
e) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in im Rahmen der Veranstaltung unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Stadions verboten.
f) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des DFB und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des DFB ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung live oder zeitversetzt aufzunehmen, zu erheben oder zu verbreiten, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des DFB. In jedem Fall ist es untersagt, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des DFB oder vom DFB autorisierten Dritten nicht in das Stadion gebracht werden.
g) Es ist untersagt, ohne vorherige Gestattung durch den DFB Gegenstände aus den VIP und/oder Hospitality-Bereichen des Stadions zu entwenden.
h) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem DFB, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadion ohne vorherige schriftliche Zustimmung des DFB oder vom DFB autorisierten Dritten verboten.
Es ist insbesondere untersagt, im Bereich des Stadions
i) eine derartige Assoziation durch die unerlaubte Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen oder anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen;
ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen;
iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
i) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des DFB erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
j) Besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.5 sind entsprechend der geltenden Ankündigungen von allen Ticketinhabern zu befolgen; entsprechende Verstöße gelten als ungebührliches Verhalten nach dieser Ziffer 9.8 und können die Rechtsfolgen nach Ziffer 8.5 auslösen

9.9 Sinn und Zweck der Verhaltensregeln

Diese Verhaltensregeln dienen dem Schutz der
Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Mannschaften, (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern).

9.10 Sanktionen bei verbotenem Verhalten

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.8 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der DFB ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen in Ziffer 9.8 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 8.5 dieser ATGB die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.11 Stadionverbote

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.8 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.8 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.19 dieser ATGB ein auf das örtliche Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. Insoweit gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot gilt sowohl für vom DFB als auch für vom Deutschen Fußball Liga e.V. sowie von den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga), der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene veranstalteten Spiele, sei es im nationalen oder internationalen Bereich (z.B. Auswärtsspiele und/oder Spiele, die durch FIFA oder UEFA veranstaltet werden). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Für den Fall der Erteilung eines Stadionverbots, verzichtet der Ticketinhaber bereits im Vorfeld auf die Zurückweisung gemäß § 174 BGB, insbesondere auf die Vorlage sämtlicher Originalvollmachten der genannten Vereine, Kapitalgesellschaften und Verbände. Ablichtungen dieser Vollmachten können unter www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/ oder auf Wunsch und nach vorheriger Anmeldung beim DFB bzw. der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH jederzeit eingesehen werden. Alle Stadionverbote werden in der beim DFB eingerichteten Zentralstelle verwaltet. Die Zentralstelle übersendet den jeweiligen Stadionhausrechtsinhabern sowie den zuständigen Polizeibehörden regelmäßig Listenausdrucke der Stadionverbote. Stadionverbote werden durch die Stelle aufgehoben, die sie erlassen hat. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EU-DSGVO. Details finden sich unter www.dfb.de/datenschutzerklaerung.

9.12 Regress

Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer im Rahmen einzelner Veranstaltungen gegen die Regelungen in Ziffer 9.8, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder die Verwendung kann der DFB, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des DFB und auch der Gastmannschaft, von den zuständigen Verbänden (UEFA, FIFA) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der DFB ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der DFB einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den DFB bzw. der Gastmannschaft entstehenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

10. Verwendung kundenbezogener Daten

10.1 Zuschaueraufnahmen der Veranstaltungen

Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung und des jeweiligen Wettbewerbs können der DFB und sonstige an der Veranstaltung beteiligte Verbände (UEFA, FIFA, s. Verweis auf weitere Datenschutzhinweise unter Ziffer 16) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Das berechtigte Interesse des DFB oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den DFB und den jeweils beteiligten Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) im Rahmen desselben berechtigten Interesses verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Ticketinhaber kann der Verwendung seiner Bild- und Tonaufnahmen jederzeit, ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel gerichtet werden an datenschutz@dfb.de. Details finden sich unter www.dfb.de/datenschutzerklaerung.

Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Ticketinhaber mit einem wirksamen Besuchsrecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen dieser Ziffer sowie der Ziffer 16 an den betreffenden Ticketinhaber sicherzustellen.

10.2 Direktwerbung

Es liegt im berechtigten Interesse des DFB gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, die bei der Ticketbestellung angegebene E-Mail-Adresse zum Zweck der Direktwerbung für ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen zu verwenden. Der DFB wird in angemessenem Umfang hiervon Gebrauch machen, der insbesondere das Informationsinteresse des Kunden sowie das Interesse des Kunden an der Vermeidung belästigender Werbung berücksichtigt. Der Kunde kann der Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit, ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel gerichtet werden an datenschutz@dfb.de. Details finden sich unter www.dfb.de/datenschutzerklaerung.

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 oder 9.8 dieser ATGB, ist der DFB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.12 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,-- EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.6 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,-- EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe

Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der DFB zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe und Verwendung

Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 11.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der DFB wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. zur Förderung des Jugendfußballs).

13. Haftung

Der Aufenthalt im Bereich um und in dem Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der DFB, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Zuschauer-Versicherung

Als Inhaber einer Eintrittskarte haben Sie ohne zusätzliche Mehrkosten vom Betreten bis zum Verlassen des Stadions Versicherungsschutz:
Unfallversicherung

  1. bei Vollinvalidität bis zu € 20.000,00
  2. im Todesfall € 5.000,00
  3. für Transporte bis zu € 50.000,00
  4. als Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld € 10,00

Schadensmeldungen sind unter Vorlage der Eintrittskarte unverzüglich an den

DFB GmbH & Co. KG I DFB-Campus
Kennedyallee 274
60528 Frankfurt

zu richten. Über den DFB können in einem konkreten Schadensfall auch die jeweils maßgeblichen/gültigen Versicherungsbedingungen eingesehen oder angefordert werden.

15. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des DFB können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den DFB gerichtet werden:

DFB GmbH & Co. KG I DFB-Campus
Ticketing
Kennedyallee 274
60528 Frankfurt
E-Mail-Adresse: ticket-service@dfb-events.de
Telefon: 069 90 28 38 48

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr/.

Der DFB ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (vgl. vgl. § 36 VSBG).

16. Datenschutz

Für den DFB ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der DFB nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EU-DSGVO. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom DFB unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter
www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ abrufbare Datenschutzerklärung des DFB verwiesen.

17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1 Rechtswahl

Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

17.2 Erfüllungsort

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Frankfurt am Main.

17.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – Frankfurt am Main. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird ebenfalls Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Dies gilt indes nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

17.4 Sprache

Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

18. Ergänzungen und Änderungen

Der DFB ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des DFB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des DFB für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der DFB hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu richten.

19. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand: Februar 2022