Länderspiel-Tickets: Bei Verstößen gegen die AGBs werden Karten gesperrt

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weist mit Nachdruck darauf hin, dass Karten, die nach Paragraph 8.2 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen unzulässig weitergegeben wurden, gesperrt werden können und dem Ticketinhaber entschädigungslos der Zutritt zum Stadion verweigert bzw. er aus dem Stadion verwiesen werden kann.

DFB warnt vor Ticketkauf bei unautorisierten Händlern

Der Verkauf von Tickets für die DFB-Länderspiele erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets ist untersagt.

Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Tickets öffentlich, vor allem bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom DFB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern.

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Aufrechterhaltung der vom DFB auch unter Berücksichtigung
von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des DFB und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

Der DFB warnt an dieser Stelle noch einmal jeden Fan vor dem Erwerb von Tickets bei nicht autorisierten Anbietern.

DFB-Länderspiele

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